Führungsbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate) und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI
Zu den wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen an Bord gehören ein Funkgerät sowie sonstige Einrichtungen zur Alarmierung und Kommunikation in Notfällen. Sofern eine entsprechende Funkanlage an Bord ist, müssen Skipper – je nach Fahrgebiet – ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) oder ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erwerben, um am Funkverkehr teilzunehmen. Die Kurse bereiten dich auf die See- (SRC) und Binnenfunkprüfung (UBI) vor.
Führungsbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate)
Für Wen
Skipper/Bootsführer sollten aus Sicherheitsgründen für Crew und Boot das „Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“ SRC (Short Range Certificate) ablegen. Dieses Zeugnis berechtigt zur Teilnahme am UKW-Funk und am Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW auf Sportbootfahrzeugen. Der Funkverkehr auf See ist international und wird in englischer Sprache abgehalten.
Ablauf
Das Funken beinhaltet 4 Einheiten:
- Die erste Einheit ist Theorie.
- Bei weiteren Einheiten geht es hauptsächlich um die Handhabung der Funkgeräte
- Aufnahme eines Textes in Englisch, Übersetzung ins Deutsche
- Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische
UKW-Sprechfunkzeugnis SRC und für den Binnenschifffahrtsfunk UBI
Für Wen
See und Binnenfunk:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis SRC und das Binnenschifffahrtsfunkzeugnis UBI sind für das Betreiben einer Schiffsfunkstelle auf deutschen See bzw. Binnenwasserstraßen erforderlich. Das ist das gültige Funkbetriebszeugnis für Sport- und Berufsbinnenschifffahrt.
Ablauf
Das Funken beinhalte 3-4 Einheiten:
- Die erste Einheit ist Theorie
- Bei weiteren Einheiten geht es hauptsächlich um die Handhabung der Funkgeräte
- Absetzen eines Textes an eine Seefunkstelle / Schleuse / Revierzentrale usw.
Preise
SRC: 225,- €
UBI: 135, - €
Kombi: 350,- €
Prüfungsgebühr: Funk SRC + UBI ca. 237,00 €
Prüfungsgebühr: Funk SRC ca. 128,00 €
Prüfungsgebühr: UBI ca. 109,00 €
(Die Prüfungsgebühr ist abhängig von den jeweiligen Prüfungen und direkt an den Prüfungsausschuss zu entrichten.)